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  Allgemeines zur Ausbildung:

 

   Schüler bei der praktischen Ausbildung

 

 

 

 

Die Ausbildung zum Glasbläser erfolgt in einer dreijährigen Vollzeitausbildung und endet mit dem Abschluss staatlich geprüfter Glasbläser.
Dieser ist den Abschlüssen der IHK bzw. Handwerkskammer gleichgestellt und berechtigt somit eine Meisterausbildung zu absolvieren.
Schülern mit einem Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule der Realschulabschluss anerkannt.
Am Ende einer zweijährigen Grundausbildung, die sowohl das Fertigen von Christbaumschmuck, Gefäßen und kleinen Plastiken beinhaltet, findet eine Zwischenprüfung statt.
Nach erfolgreicher Grundausbildung entscheidet sich der Schüler für eine der folgenden Fachrichtungen:

  • Glasgestaltung
  • Christbaumschmuck

 

  Einsatzmöglichkeiten:

Mit dem staatlichen Abschluss können sich die ausgebildeten Glasbläser in jedem Unternehmen, das künstlerisch gestaltetes Glas herstellt, bewerben oder nach erfolgter Meisterprüfung als selbständige Glasbläser arbeiten und Jugendliche ausbilden.

 


 

 

  Aufnahmebedingungen:

Aufnahmeberechtigt sind Jugendliche, die über einen Schulabschluss verfügen oder adäquate Abschlüsse aufweisen können.
Nach der Anmeldung wird auf Einladung mit den zukünftigen Schülern ein Eignungsgespräch und -test durchgeführt.

Wer sich vor Ort einen persönlichen Eindruck von der Ausbildung verschaffen möchte, kann dies zum Tag der offenen Tür am ersten Adventwochenende (Samstag und Sonntag), jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr, tun. An diesem Wochenende findet auch in Lauscha der traditionelle Kugelmarkt statt.

 

 

 

 

 

 

 

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